Anspruchsvoll, aber unverzichtbar: KI verlangt Ethikkompetenz im Aufsichtsrat

 

Künstliche Intelligenz wird derzeit als DER Hoffnungsträger für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit auch der deutschen Unternehmen gehandelt. Fachkräftemangel, Überbürokratisierung und die beklagte geringe „Deutschlandgeschwindigkeit“ – auf all diesen Gebieten versprechen sich Experten positive Einflüsse durch den massiven Einsatz von KI, Machine Learning, Deep Learning & Co. Gleichzeitig wird aber auch in Deutschland wie kaum irgendwo sonst auf der Welt das Thema Ethik im Zusammenhang mit der Einführung dieser Technologien diskutiert und problematisiert. Da hierzulande die Unternehmenslandschaft noch hohen Nachholbedarf in Sachen KI hat (eine Cisco-Studie ergab unlängst, dass nur vier Prozent der deutschen Unternehmen für den KI-Einsatz gerüstet sind) und sich daher noch kaum Strukturen und Prozesse verfestigt haben, besteht die Chance, gleich zu Beginn der Entwicklung einer KI-Strategie die ethischen Herausforderungen quasi „mitzudenken“. Den Gremien Beirat und Aufsichtsrat kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu, da sie besonders im strategischen Bereich als weitsichtige und
verantwortungsbewusste Ratgeber gefragt und gefordert sind. Lernfähige Systeme folgen derzeit so gut wie ausschließlich probabilistisch vorgehenden Algorithmen, ohne beispielsweise Kausalitäten oder emotionale wie moralische Grundsätze einzubeziehen. Schon aufgrund dieser Prozesswelt ergeben sich gewichtige Herausforderungen und Aufgaben für die Entscheidungsträger in den
Unternehmen. Zu den wichtigsten Problemkreisen der KI-Technologie gehören bekanntlich die Integrität der Daten (Quellenherkunft, -interpretation und -gewichtung, Datenschutz, Überprüfung der Inhalte auf Bias etc.), die Vermeidung der Offenlegung sensibler Informationen, Urheberrechtsverletzungen und diverse rechtliche Risiken. Doch wesentlich tiefer gehen die ethischen Aspekte, bei denen
unmittelbar Menschen betroffen sind wie der Schutz der Privatsphäre, der hochsensible Bereich der Vermeidung von Diskriminierung und des Schürens von Vorurteilen sowie der Auswirkungen der KI auf die Arbeitskräfte im Unternehmen. Ob Gesichtserkennung oder Nachvollziehen der Aktivitäten von Mitarbeitern etwa im Zusammenhang mit lernfähigen Zugangssystemen für Gebäude – es gibt unzählige kritische Stellen zwischen technologischen Möglichkeiten und deren Begrenzung aufgrund ethischer Erwägungen.
Welche generellen Gesichtspunkte sind bei der Einführung von ethisch orientierter KI zu beachten? Zunächst geht es darum, die bereits im Unternehmen vorhandenen Governance-Strukturen dahingehend zu modifizieren, dass sie den neuen ethischen
Ansprüchen gerecht werden, etwa dadurch, dass Datenqualität und Datenverarbeitungsstandards kritisch hinterfragt und alle rechtlichen Aspekte.

berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen die Prozesse des Anlernens und der konkreten Anwendung der KI konsequent transparent gestaltet werden, was eine genaue Analyse durch entsprechende Fachleute einschließt. Die beteiligten Entscheidungsträger müssen exakt verstehen, wie und warum eine KI zu den vorgelegten Ergebnissen und Schlussfolgerungen gelangt, da sonst keine vertrauenswürdige Basis für ihren Einsatz aufgebaut werden kann. Nur bei klarem Blick auf Methodik, Prozesse und Konsequenzen der KI-Aktivitäten lassen sich ethische Grundlagen überhaupt implementieren. Der entscheidende Punkt für das Engagement von Beirat und Aufsichtsrat ist es jedoch, ein unternehmensweit verankertes Bewusstsein für die ethischen
Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes zu etablieren. Dazu reichen nicht ein gelegentlicher Blick auf das Thema oder gar ein paar Einzelentscheidungen. Vielmehr müssen ethische Aspekte zu einer festen Größe der internenProzessgestaltung und des Kanons der  Unternehmenswerte werden. Darüber hinaus gilt es aber auch, die unterschiedlichen externen Partner und Stakeholder zur
Einhaltung der vereinbarten Normen zu verpflichten. Und eines darf dabei nicht vergessen werden: Dies alles ist wichtig und richtig, darf aber nicht dazu führen, dass das gewaltige Potenzial der KI-Technologie im Unternehmen ungenutzt bleibt. Gefragt ist daher ein engagierter Beirat oder Aufsichtsrat, der über den Willen und die Kompetenz verfügt, die KI-Nutzung im Unternehmen mit offenem und
wachsamem Geist zu begleiten.